Wird das Gesichtsbild bei der Grenzkontrolle auch für Fahndungszwecke genutzt?
Nein. Wie im Passgesetz festgelegt, dient die biometrische Gesichtserkennung bei der Passkontrolle ausschließlich dem Zweck, eine Person anhand ihres im Chip des Reisepasses gespeicherten Lichtbildes zu identifizieren.