Was darf ich mitnehmen?
Seit dem 6. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Seit dem 6. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden. Diese Vorschriften haben auch weiterhin Bestand, lediglich für Duty-free-Einkäufe gelten geänderte Bestimmungen.
Duty-free-Flüssigkeiten
- Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden.
- Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnet worden sein.
Flüssigkeiten im 1-Liter-Kunststoffbeutel
- Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein.
- Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
- Alle anderen Flüssigkeiten sind weiterhin nicht erlaubt und müssen im aufzugebenden Gepäck transportiert werden.
- Weitere Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen finden Sie bei den Fragen und Antworten zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Medikamente und Spezialnahrung
- Seit dem 31. Januar 2014 werden Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden, durch besondere Kontrolltechnik überprüft. Dies gilt auch für Spezialnahrung, etwa für Babys.
- Bei Medikamenten muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
Videofilm zu den wesentlichen Sicherheitshinweisen für Flugreisende
Flüssigkeiten an Bord: Das müssen Sie beachten
Welche "Kategorien" Flüssigkeiten im Sinne der Europäischen Verordnung gibt es und wie werden sie behandelt?
Nach der Verordnung können vier Kategorien Flüssigkeiten unterschieden werden:
- Flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht werden
- Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen in versiegelten Sicherheitsbeuteln
- Flüssigkeiten bis zu 100 ml, verpackt in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen bis zu 1 Liter
- Andere Flüssigkeiten
Flüssige Medikamente und flüssige diätetische Nahrungsmittel sowie Flüssigkeiten, die an Flughäfen oder an Bord von Flugzeugen Duty-free gekauft wurden und sich in speziellen, nicht beschädigten und nicht geöffneten versiegelten Sicherheitsbeuteln (genannt „STEB“, Security Tamper Evident Bag) befinden, werden ab dem 31. Januar 2014 mit besonderer Detektionstechnik kontrolliert. Kann die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden.
Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen unter 100 ml dürfen - wie bisher nur innerhalb des bekannten 1-Liter-Beutels mitgenommen werden. Der Beutel muss durchsichtig und wieder verschließbar sein und ein Fassungsvermögen von bis zu einem Liter haben. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
"Andere Flüssigkeiten" sind entweder Flüssigkeiten in Behältnissen unter 100 ml, die nicht mehr in den 1-Liter-Beutel passen, oder Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Duty free an Bord eines Luftfahrzeuges oder an einem Flughafen gekauft wurden. Diese Flüssigkeiten dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Soweit dies nicht durch andere Bestimmungen ausgeschlossen ist (z. B. Gefahrengutvorschriften), können diese Flüssigkeiten im aufzugebenden Gepäck verstaut werden.
Was ist unter "Flüssigkeit", was unter "flüssig" zu verstehen?
Die Verordnung spricht von "Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen". Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum). In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme.
Warum bestehen Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck?
Im August 2006 verhinderten die britischen Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Flugs zur Explosion gebracht werden sollte. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Luftfahrzeugen zu beschränken.
Was passiert, wenn an der Ungefährlichkeit der Flüssigkeiten Zweifel bestehen?
Kann die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit an der Kontrollstelle nicht zweifelsfrei festgestellt werden, darf der Fluggast sie nicht im Handgepäck mitnehmen.
Gelten diese Bestimmungen überall auf der Welt?
Diese Bestimmungen betreffen die Rechtslage in der Europäischen Union und können in Nicht - EU Staaten abweichen. Fluggäste sollten sich vor dem Flug über die jeweiligen Bestimmungen des Reise- oder Transitlandes informieren.
Diese Informationen dienen der Übersicht über die Regelungen in Bezug auf die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Zum besseren Verständnis und der Übersichtlichkeit halber sind sie in Teilen zusammengefasst und vereinfacht dargestellt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Gesetzestexte.
Was ist bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen zu beachten?
Wie bisher müssen alle Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Werden Flüssigkeiten im Handgepäck belassen oder vergessen, müssen diese Flüssigkeiten gesondert kontrolliert werden.. Dies bedeutet für alle Fluggäste Verzögerungen während der Kontrolle und kann durch die vorherige Herausnahme und getrennte Vorlage vermieden werden. Kontrolliert werden Duty-free-Einkäufe, Medikamente und Spezialnahrungsmittel. Alle anderen Flüssigkeiten (mit Ausnahme des 1-Liter-Beutels) sind zur Mitnahme im Handgepäck nicht zugelassen und werden an der Kontrollstelle zurückgewiesen.
Gibt es Mengenbeschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck?
Eine Mengenbeschränkung aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Bestimmungen besteht für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Duty-free-Beuteln sowie von Medikamenten und Spezialnahrungsmitteln im Handgepäck nicht. Medikamente (z.B. Insulin) und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) müssen für die Dauer der Reise benötigt werden. Der Bedarf der Medikamente muss glaubhaft nachgewiesen werden; ausreichend dafür ist z.B. ein Rezept oder ein Attest.
Gegebenenfalls können sich aber Mengenbeschränkungen aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Gefahrengutvorschriften, zollrechtliche Bestimmungen) ergeben.
Die Mitnahme des 1-Liter-Beutels ist aus Sicherheitsgründen auf einen Beutel pro Fluggast beschränkt.
Andere Flüssigkeiten (über 100 ml, die nicht Duty free an einem Flughafen oder an Bord eines Luftfahrzeuges erworben wurden oder unter 100 ml außerhalb des 1-Liter-Beutels) dürfen im Handgepäck nicht mitgeführt werden.