Reisen in Zukunft – Smart Borders

Mit dem "Smart-Borders-Programm" der Europäischen Union (EU) soll der Außengrenzschutz effektiver gestaltet, modernisiert und digitalisiert werden.

Mit dem "Smart-Borders-Programm" der Europäischen Union (EU) soll der Außengrenzschutz effektiver gestaltet, modernisiert und digitalisiert werden. Das umfasst neue Prozesse vor Reiseantritt für visumbefreite Drittstaatsangehörige sowie Anpassungen bestehender Kontrollprozesse beim Grenzübertritt, was die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger der EU erhöht.

Hintergrund und Ziele

Steigende Zahlen von Migranten und Reisenden veranlassten die EU im Jahr 2016 den Außengrenzschutz zu reformieren und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.

Hinweisschild "Automatisierte Grenzkontrolle" Hinweisschild "Automatisierte Grenzkontrolle" (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Das entstandene "Smart-Borders-Programm" wird in den EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt

In Deutschland wurde hierfür die "Nationale Projektgruppe Smart Borders" unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gebildet. Darin arbeitet die Bundespolizei gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundeskriminalamt und dem Informationstechnikzentrum Bund an der Umsetzung der europäischen Vorgaben.

Neuerungen

Das Europäische Einreise- und Ausreisesystems (Entry-Exit System – EES) beinhaltet die Einführung biometrischer Identifizierungsmerkmale. Damit lässt sich erfolgreich der Identitätsmissbrauch vorbeugen. In persönlichen Dossiers werden biografische und biometrische Daten sowie Ein- und Ausreisedaten einer touristischen oder geschäftlichen Reise (Kurzaufenthalt) gespeichert. Durch das EES wird der Grenzkontrollstempel weitestgehend abgelöst.

Die teilautomatisierte Grenzkontrolle – die bereits an 14 großen Verkehrsflughäfen in Deutschland angeboten wird – ist ebenfalls Teil des Programms.

Mit dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System – ETIAS) werden visumbefreite Drittstaatsangehörige im Vorfeld einer touristischen oder geschäftlichen Reise (Kurzaufenthalt) verpflichtet, eine Genehmigung zu beantragen. Das ETIAS-System gleicht die Informationen der Reisenden automatisiert mit anderen europäischen Informationssystemen ab. Dadurch sollen unerlaubte Einreisen erheblich erschwert und terroristische und schwere Straftaten verhindert werden. Durch den „Vorab-Check“ einer Person vor der Einreise, wird das europäische Grenzmanagements verbessert und unterstützt.

Kontrollschalter Kontrollschalter (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Beide Systeme, EES und ETIAS, werden an allen Schengen-Außengrenzen eingeführt. Für Deutschland ist dies lediglich an den Luft- und Seegrenzen relevant.

Eine weitere Neuerung ist die EU-Interoperabili­tät. Die bestehenden und neuen europäischen Informationssysteme werden dabei miteinander vernetzt. Dies erleichtert die Überprüfung biometrischer Daten in unterschiedlichen Datenbanken und damit die Identitätsprüfung. Mehrfachidentitäten werden einfacher erkannt und der Identitätsbetrug effektiv bekämpft. Fachlich und technisch wird dies in den bestehenden Grenzkontroll- und Binnenfahndungsprozess integriert.

Durch Neuerungen im Visa-Informationssystem (VIS) werden die bestehenden Einträge von Drittstaatsangehörigen mit Kurzeitvisa um die Angaben zu Inhabern nationaler Aufenthaltstitel, sogenannter D-Visa, erweitert.

Welche Vorteile ergeben sich?

Mehr Sicherheit:

  • Bekämpfung von Identitätsbetrug und Missbrauch von Reisedokumenten
  • Reduzierung illegaler Migration
  • Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten
  • Sichere, prozessgesteuerte und digital unterstützte Ein- und Ausreise
  • Erleichterungen für Vielreisende
  • Wirksamere Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen

Mehrwert für die grenzpolizeiliche Kontrolle

  • Stärkung der europäischen Vernetzung im Außengrenzschutz
  • Konsolidierung der Datenbanken von europäischen Sicherheitssystemen
  • Steigerung der digitalen Fähigkeiten im Grenzkontrollprozess
  • Verbesserte Identifizierung von Reisenden durch die Erfassung biometrischer Daten unter Einhaltung nationaler und europäischer datenschutzrechtlicher Vorgaben

Verpflichtungen für Reisende aus Drittstaaten

Vor der geplanten Reise
Die Grafik stellt den Ablauf des Reisegenehmigungsverfahrens (ETIAS) für visumbefreite Drittstaatsangehörige dar.

Verpflichtungen für Reisende aus Drittstaaten Verpflichtungen für Reisende aus Drittstaaten (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundespolizei kompakt, Ausgabe 04|2021

Am Tag der Einreise
Künftig wird bei der Einreisekontrolle visumbefreiter und visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger bei Kurzaufenthalten ein persönliches Dossier zur Speicherung von biografischen und biometrischen Daten sowie Ein- und Ausreisedaten erstellt.

Das Stempeln von Reisepässen entfällt.

Privacy Policy Quelle: Grafik - Bundespolizei




Das Projekt ETIAS wird durch den Fonds für die Innere Sicherheit der Europäischen Union kofinanziert Das Projekt ETIAS wird durch den Fonds für die Innere Sicherheit der Europäischen Union kofinanziert (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

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