Ankündigung von Kontrollen
Wenn Sie von einem Schiff der Bundespolizei aus angesprochen werden, schalten Sie bitte UKW Kanal 16 als Anrufkanal und beachten Sie Schall- oder Flaggenzeichen.
Wenn Sie von einem Schiff der Bundespolizei aus angesprochen werden, schalten Sie bitte UKW Kanal 16 als Anrufkanal und beachten Sie Schall- oder Flaggenzeichen.
Falls erforderlich werden Stoppzeichen wie folgt gegeben:
- mittels Schallsignal der Buchstabe L (Lima) des Morsecodes "kurz-lang-kurz-kurz" oder
- durch Zeigen der Flagge L (Lima) des Internationalen Signalbuches
Wir bitten Sie bei Kontrollen um Kooperation:
- bitte befolgen Sie die Anweisungen der Polizeibeamtinnen und -beamten,
- halten Sie bitte Fender bereit,
- nehmen Sie, wenn es erforderlich ist, bitte die Leinen unseres Kontrollbootes an,
- Schalten Sie bei Dunkelheit die Deckbeleuchtung ein.
Bitte vermeiden Sie, dass es durch Ihr Verhalten bei Kontrollen zu Fehlinterpretationen kommt.
- halten Sie sich nicht in dunklen Bereichen auf; dies gilt auch für andere Crewmitglieder,
- kein verdecktes Hantieren,
- weisen Sie die Polizeibeamten auf mitgeführte Waffen hin (einschließlich Seenotsignalmittel) sowie auf mitgeführte gefährliche Gegenstände,
- kündigen Sie eigenes Verhalten an, z. B. den Griff in eine Tasche, um Personalpapiere zu suchen,
- informieren Sie die Polizeibeamten über beabsichtigte Kurs- und Fahrtänderungen.