Maritime Sicherheit weltweit



Hinweis
Mit Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine am 24. Februar 2022 ist eine Gefährdung deutschflaggiger Schiffe im unten aufgeführten Seeraum nicht mehr auszuschließen. Die Wahrscheinlichkeit sicherheitsrelevanter Ereignisse hat sich deutlich erhöht.

Weitere Informationen:
Erhöhung auf SOLAS-Gefahrenstufe 2 für die Seegebiete Schwarzes Meer, Asowsches Meer und die Meerenge von Kertsch (BMI vom 17. Februar 2022)
Erhöhung auf SOLAS-Gefahrenstufe 3 für die Seegebiete Asowsches Meer, Straße von Kertsch und Schwarzes Meer (BMI vom 22. Februar 2022)
Gefährdungshinweis Schwarzes Meer (BMI vom 22.07.2023)

Die Bundespolizei - Ihr kompetenter Ansprechpartner für maritime Sicherheit weltweit

Handelsschiffer und Hochseesegler unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland sind weltweit auf Reisen - über 200 Yachten, die einen für den Handel und die anderen, um die Welt "auf eigenem Kiel" kennen zu lernen.

Lage- und Einsatzzentrale Lage- und Einsatzzentrale (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Auch wenn das eigentliche Staatsgebiet der Bundesrepublik verlassen wird, befinden sich diese Schiffe und die Menschen darauf nicht im rechtsfreien Raum, denn das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) gilt über den territorialen Geltungsbereich hinaus:

  • Nach dem Flaggenprinzip übt der Flaggenstaat auf dem Schiff seine Jurisdiktion als Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt aus. Gemäß § 4 StGB gilt das deutsche Strafrecht – unabhängig vom Recht des Tatortes – für Taten, die auf einem deutschen Schiff begangen werden. Damit ist sichergestellt, dass jede Person, die sich auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, auch den deutschen Strafrechtschutz beanspruchen kann.
  • Die erforderliche Ermittlungsarbeit wird unter anderem von der Bundespolizei als Bundespolizeibehörde wahrgenommen. Typische Fälle sind zum Beispiel ein schwerer Seeunfall einer Jacht mit Todesfolge oder ein vermisster deutscher Segler im Roten Meer. Die Zuständigkeit für die Ermittlungen der Bundespolizei im Rahmen der Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung und dem Bundespolizeigesetz.
  • Die bekannteste klassische Aufgabe der Bundespolizei ist der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes durch Überwachung und Kontrollen des Personenverkehrs an den Land- und Seegrenzen sowie auf den Flughäfen. Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Strafverfolgung in besonderen Fällen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Strafverfolgungsmaßnahmen auf See außerhalb des deutschen Küstenmeeres.

Aufgrund ihres besonderen Auftrages, insbesondere an den Außengrenzen, verfügt die Bundespolizei über vielfältige Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit.

Bei Tatorten in weit entfernten Seegebieten wird die Ermittlungsarbeit durch die Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Länder oder der deutschen diplomatischen Vertretungen unterstützt.

Info und Kontakt

In Notfällen können Sie uns verständigen. Wir leiten Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weiter, um Ihnen zu helfen.

Die zuständige Bundespolizeibehörde ist wie folgt erreichbar:

bpol.see.ppz@polizei.bund.de

Telefon: +49 4561 4071-3333
Fax: +49 4561 4071-2198

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