Törnvorbereitung in der Sportschifffahrt
Die Schengen-Außengrenzen (Landgrenzen) sind im Bereich der deutschen Nord- und Ostsee mit der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) sowie der seitlichen Begrenzung des Küstenmeeres zu unseren Nachbarstaaten gleichzusetzen.
Bei direkten Reisen mit dem Sportboot von und nach Nicht-Schengen-Staaten findet der so genannte Schengen-Außengrenzverkehr statt.
Die Schengen-Außengrenzen (Landgrenzen) sind im Bereich der deutschen Nord- und Ostsee mit der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) sowie der seitlichen Begrenzung des Küstenmeeres zu unseren Nachbarstaaten gleichzusetzen.
Bei direkten Reisen mit dem Sportboot von und nach Nicht-Schengen-Staaten findet der so genannte Schengen-Außengrenzverkehr statt.
Vom Außenverkehr mit Deutschland spricht man, bei direkten Grenzverkehren von und nach Nicht-Schengen-Staaten (z. B. Russland, Großbritannien oder Irland).
Hier müssen weiterhin Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt werden, d. h., der Skipper eines Sportbootes muss einen Hafen anlaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist.