Törnvorbereitung in der Sportschifffahrt

Die Schengen-Außengrenzen (Landgrenzen) sind im Bereich der deutschen Nord- und Ostsee mit der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) sowie der seitlichen Begrenzung des Küstenmeeres zu unseren Nachbarstaaten gleichzusetzen.

Bei direkten Reisen mit dem Sportboot von und nach Nicht-Schengen-Staaten findet der so genannte Schengen-Außengrenzverkehr statt.

Die Schengen-Außengrenzen (Landgrenzen) sind im Bereich der deutschen Nord- und Ostsee mit der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (12 Seemeilen-Zone) sowie der seitlichen Begrenzung des Küstenmeeres zu unseren Nachbarstaaten gleichzusetzen.

Nautisches Besteck

Bei direkten Reisen mit dem Sportboot von und nach Nicht-Schengen-Staaten findet der so genannte Schengen-Außengrenzverkehr statt.

Vom Außenverkehr mit Deutschland spricht man, bei direkten Grenzverkehren von und nach Nicht-Schengen-Staaten (z. B. Russland, Großbritannien oder Irland).

Hier müssen weiterhin Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt werden, d. h., der Skipper eines Sportbootes muss einen Hafen anlaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist.

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