Einreise aus Drittstaaten
Für die Einreise von Drittstaatsangehörigen (Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten) gelten bestimmte Bedingungen.
Für Drittstaatsangehörige, die nach Deutschland einreisen möchten, gilt Folgendes:
- Grundsätzlich wird ein für den Zeitpunkt des Aufenthaltes gültiger und anerkannter Reisepass benötigt. Der Reisepass ist gültig, wenn er mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zeitlich gültig und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden ist.
- Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich ein Visum, sofern dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-VISUM-Verordnung) vorgeschrieben ist. Die bei der Beantragung des Visums gespeicherten Fingerabdrücke werden bei der Einreisekontrolle elektronisch überprüft.
Drittstaatsangehörige, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-VISUM-Verordnung) von der Visumpflicht befreit sind, benötigen für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
Hinweise zur Visumpflicht finden Sie auf der "Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland" des Auswärtigen Amtes.
- Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige für einen geplanten Besuchsaufenthalt den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.