Ausreise in Drittstaaten

Bei Reisen in das nichteuropäische Ausland müssen Sie gültige Ausweispapiere bei sich führen.

Vor Antritt einer solchen Auslandsreise sollte geklärt werden, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind:

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  • Bei allen Auslandsreisen müssen gültige Grenzübertrittspapiere mitgeführt werden, wie zum Beispiel Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Dokumente bei Antritt Ihrer Reise noch gültig sind!
  • Bestimmte Länder schreiben zwingend einen Reisepass als Reisedokument vor.
  • Zusätzlich benötigen Sie für einige Länder zur Einreise ein gültiges Visum. Welche Länder das sind, entnehmen Sie bitte der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
  • Manche Länder verlangen zudem, dass der Reisepass bei Ankunft am Reiseziel noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein muss. Dies gilt insbesondere bei Fernreisen.

Informationen und Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes erhalten Sie über die jeweilige ausländische Vertretung (Botschaft) in der Bundesrepublik Deutschland.

Näheres im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de


Bei Verlust eines Dokumentes im Ausland

Falls Sie sich im Ausland aufhalten und ein Dokument in Verlust gerät, sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihre Auslandsvertretung wenden (Botschaft, Konsulat).

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