Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser enthält seit dem 1. November 2005 immer ein Lichtbild. Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den bisherigen Kinderausweis. Kinderausweise, die bis zum 31. Dezember 2005 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten die im Dokument eingetragene Gültigkeit.