Hinweise zu Kartensperrungen

Zahlungs- und Mobilfunkkarten können Sie jederzeit gebührenfrei sperren lassen: über den Notruf 116 116 oder Ihren Kartenanbieter.

Sperr-Notrufnummern

Lassen Sie in Verlust geratene Zahlungs- und Mobilfunkkarten unverzüglich sperren:

  • Verwenden Sie in Deutschland den Sperr-Notruf 116 116.

  • Falls Sie sich im Ausland befinden, wählen Sie +49 116 116. Alternativ können Sie auch die Rufnummer +49 30 4050 4050 verwenden. Die Höhe der Telefongebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen Netzbetreibers.

  • Weitere Informationen finden Sie unter www.sperr-notruf.de und www.kartensicherheit.de.

Sollte Ihr Kartenanbieter aus Deutschland sich dem Sperr-Notruf nicht angeschlossen haben, können Sie Sperrungen unter diesen Rufnummern veranlassen:

  • Mastercard: 0800 071 3542
  • VISA-Card: 0800 811 8440
  • American Express: 069 9797 1000
  • Diners Club: 069 900 150 135 oder 069 900 150 136

Informieren Sie sich vorsorglich, welcher Sperr-Notruf für Ihr Kreditinstitut gilt!

Alle Angaben ohne Gewähr.

Zusätzliche Anzeige bei der Bundespolizei

„KUNO“ – Schutz vor Missbrauch von Bankkarten im elektronischen Lastschriftverfahren

Nachdem Sie Ihre Bankkarte haben sperren lassen, können Sie zusätzlich den Verlust der Bankkarte bei jeder Dienststelle der Bundespolizei anzeigen. Die Bundespolizei übermittelt dann mit Ihrem Einverständnis die Daten Ihrer Bankkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) in die Sperrdateien der Kassensysteme.

Ihre Karte ist dann auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte plus Unterschrift) bei den an das KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäften gesperrt.
Das KUNO-Sperrsystem gilt nicht für Kreditkarten.
Weitere Informationen unter www.kuno-sperrdienst.de.

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