Die Polizei wird Maßnahmen zu Ihrem Schutz treffen. Sie kann beispielsweise
- einer Person, die Ihnen unbefugt nachstellt, untersagen, mit Ihnen in Kontakt zu treten,
- eine gewalttätige Person vorübergehend von einem bestimmten Ort wegschicken oder
- eine gewalttätige Person in Gewahrsam nehmen.