Zur Eröffnung der Hauptverhandlung sind alle Beteiligten anwesend: Gericht, Staatsanwalt, Protokollführer, Angeklagte, gegebenenfalls Verteidiger, Geschädigte und sonstige geladene Zeuginnen oder Zeugen. Hinzu kommen gegebenenfalls Nebenklägerinnen oder Nebenkläger mit Rechtsbeistand, die psychosoziale Prozessbegleitung sowie erforderlichenfalls Dolmetscherin oder Dolmetscher und Sachverständige.