Grundsätze unserer Arbeit
Die Arbeit und die Aufgaben der Bundespolizei basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen.
Im Bereich ihrer gesetzlichen Zuständigkeit konzentriert sich die Bundespolizei sowohl im In- als auch im Ausland auf ihre polizeiliche Aufgabenwahrnehmung.
Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Wesentlichen im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Weitere Aufgabenzuweisungen finden sich darüber hinaus auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz.
Die Tätigkeit der Bundespolizei wird außerdem durch supranationale Regelungen bestimmt. Damit gewinnt die internationale Zusammenarbeit für die innere Sicherheit in Europa auch für die Bundespolizei zunehmend an Bedeutung. Die Bundespolizei verfügt in diesem Bereich bereits über vielfältige Erfahrungen.
Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten, zum Beispiel:
- den internationalen Polizeimissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung,
- dem Zivilen Krisenmanagement der Europäischen Union,
- der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex,
- "RAILPOL" (Netzwerk der europäischen Bahnpolizeibehörden)