Bundespolizei-Flugdienst

Die Polizeihubschrauber des Bundes kommen u. a. für folgende Zwecke zum Einsatz:

  • zur Überwachung der Grenzen, einschließlich des Küstenmeeres im Bereich der Nord- und Ostsee
  • für den Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen
  • zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes
  • für die Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland sowie
  • für den Luftrettungsdienst

Flugdienst

Ferner werden die Polizeihubschrauber des Bundes auch für die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes und der Länder eingesetzt sowie für die Beförderung von Staatsgästen der Bundesregierung. Aufträge aus diesem Bereich führten die Hubschrauber der Bundespolizei bis nach Kaliningrad (Königsberg) und Lvov (Ukraine). Auch Papst Benedikt XVI. war bei seinen zwei Besuchen in Deutschland Fluggast der Bundespolizei.

Bei polizeilichen Großeinsätzen kamen schon gleichzeitig bis zu 48 Hubschrauber zum Einsatz. Von besonderer historischer Bedeutung ist hierbei der Unterstützungseinsatz des Bundespolizei-Flugdienstes anlässlich der XX. Olympischen Spiele im Jahr 1972 in München.

Seeüberwachung an Nord- und Ostsee

Im Rahmen eines internationalen Abkommens zum weltweiten Schutz vor unerlaubter Einleitung gefährdender Stoffe in die Meere werden Hubschrauber der Bundespolizei zu Überwachungsflügen über der Nord- und Ostsee eingesetzt; dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Schiffen der Küstenwache.

Luftrettung

Der Bundespolizei-Flugdienst ist seit dem Beginn der organisierten Luftrettung in Deutschland im Jahr 1970 maßgeblich am Rettungsdienst beteiligt:

  • Bis zum Jahr 1994 flogen die Piloten der Bundespolizei auf insgesamt 22 Luftrettungsstationen die orangefarbenen Hubschrauber des Zivilschutzschutzes des Bundes.
  • Derzeit werden bundesweit noch 12 der über 70 Luftrettungszentren von den Piloten der Bundespolizei fliegerisch betreut; auch die Wartung der Hubschrauber übernehmen die Mechaniker des Bundespolizei-Flugdienstes.
  • Jährlich werden pro Luftrettungsstation durchschnittlich mehr als 1.000 Einsätze geflogen. Von den bisher insgesamt über 2.100.000 Luftrettungseinsätzen wurden rund 700.000 Einsätze von den Piloten der Bundespolizei durchgeführt.

Katastrophenhilfe

Die Hubschrauber der Bundespolizei waren unter anderem in folgenden Fällen im Einsatz:

  • zur Bergung und Versorgung der Bevölkerung bei den Sturmfluten in den Jahren 1962 und 1976
  • bei der Schneekatastrophe im Jahr 1978
  • beim Schutz der Deiche anlässlich der Oderflutkatastrophe im Jahr 1997
  • beim Elbehochwassereinsatz im August 2002 und im Januar 2011 sowie
  • bei der Hochwasserkatastrophe an Donau und Elbe im Juni 2013

Auch der vielfache Einsatz zu Löscharbeiten bei Waldbränden gehört zum Handwerk der Piloten der Bundespolizei.

Der Auslandseinsatz zur humanitären Hilfe der Bundesregierung in Mosambik im März 2000 gilt als ein besonderer Meilenstein in der Chronik des Bundespolizei-Flugdienstes.

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