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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung enthält Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Bundespolizei ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bundespolizei.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Durch die Weiterentwicklung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zur WCAG 2.1, bestand auch für die entsprechende europäische Norm Anpassungsbedarf: Ende August 2018 hat die europäische Normungsorganisation ETSI nun die neue EN 301 549 Version 2.1.2 veröffentlicht. Sie spezifiziert die Barrierefreiheits-Anforderungen, die gemäß EU-Richtlinie 2102 zukünftig auch öffentliche Stellen erfüllen müssen.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der EN 301 549 in der genannten Fassung größtenteils vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf der von der Bundespolizei im September 2020 ausgeführten Selbstbewertung.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird im Rahmen des technisch Möglichen bzw. redaktionell durchgeführt.

  • Datentabellen
    In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen.
  • Anderssprachige Abschnitte
    Nicht alle anderssprachigen Abschnitte sind technisch gekennzeichnet.
  • Videos
    Videos enthalten keinen Untertitel.
  • Audios
    Audios enthalten keine alternative Textversion.
  • PDF-Dokumente

Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

Erstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter folgender Erreichbarkeit an.

Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

E-Mail: bpolp@polizei.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht oder nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich zusätzlich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die „Schlichtungsstelle BGG“ hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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